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HS Inkjetservice GmbH & Co. KG
Herbert Steininger
Birkensteinstr. 46
83730 Fischbachau
Tel.: +49 8028 909577
Fax: +49 8028 9377
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Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 115796
Persönlich haftende Gesellschafterin der HS Inkjetservice GmbH & Co. KG:
HS Inkjetservice Verwaltung GmbH
Geschäftsführer: Herbert Steininger & Christoph Steininger
Birkensteinstr. 46
83730 Fischbachau
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 273347
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HS Inkjetservice Verwaltung GmbH
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Copyright
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
HS INKJETSERVICE GmbH & Co. KG
Birkensteinstraße 46, 83730 Fischbachau
Stand: 05.10.2021
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Kauf- und Serviceverträge zwischen HS INKJETSERVICE und dem Besteller.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HS INKJETSERVICE gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HS INKJETSERVICE ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
1.3. Individuelle Abreden zwischen HS INKJETSERVICE und dem Besteller haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit seiner Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch eine Auftragsbestätigung von HS INKJETSERVICE in Text- oder Schriftform. Die Annahmefrist beträgt 10 Werktage.
2.2. HS INKJETSERVICE ist bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware bzw. nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird HS INKJETSERVICE den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
2.3. An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen behält sich HS INKJETSERVICE die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung von HS INKJETSERVICE nicht zugänglich gemacht werden. Soweit HS INKJETSERVICE das Angebot des Bestellers nicht annimmt, sind diese Unterlagen zurückzusenden bzw. zu löschen. Der Besteller ist verpflichtet, HS INKJETSERVICE die Löschung zu bestätigen.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Gegenstand von Kaufverträgen zwischen HS INKJETSERVICE und dem Besteller können neue und gebrauchte Tintenstrahldrucker zur industriellen Beschriftung, Zubehör, Ersatzteile sowie Verbrauchsmittel sein.
3.2. Von HS INKJETSERVICE angebotene Verbrauchsmittel stammen nicht von Druckerherstellern, sondern von Drittanbietern.
3.3. Serviceverträge beinhalten die Wartung und Reparatur von Druckern vor Ort beim Besteller oder in der Werkstatt von HS INKJETSERVICE.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Preise für Waren gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ein Abzug von Skonto wird nur bei gesonderter Vereinbarung gewährt.
4.2. Angebote von HS INKJETSERVICE für Wartungen und Reparaturen sind stets unverbindliche Kostenvoranschläge und stellen keine Festpreisangebote dar. Es gelten die jeweils gültigen Preise für Technikerstunden, Ersatzteile sowie Fahrtkosten entsprechend der allgemeinen Preisliste von HS INKJETSERVICE. Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Arbeitszeit wird nach angebrochener ¼ Stunde abgerechnet. Entstandene Kosten im Zusammenhang von Probeläufen gehen zu Lasten des Bestellers.
4.3. Entgelte sind nach Vertragsschluss und Erhalt einer Rechnung im Voraus zur Zahlung fällig. Der Verzugszinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB. HS INKJETSERVICE kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4.4. Angemessene Preisänderungen wegen gestiegener Lohn- und Materialkosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständige Erfüllung seiner Forderungen behält sich HS INKJETSERVICE das Eigentum an den gelieferten Waren vor. HS INKJETSERVICE ist berechtigt, aufgrund des Eigentumsvorbehalts die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn sich der Besteller vertragswidrig verhält.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller auf eigene Kosten fristgerecht auszuführen.
5.3. Der Besteller hat HS INKJETSERVICE unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, HS INKJETSERVICE die Rechtsverfolgungskosten zu erstatten, haftet der Besteller für diese Kosten.
5.4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen gegenüber seinen Abnehmern aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an HS INKJETSERVICE in Höhe des Rechnungsbetrages. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von HS INKJETSERVICE, Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. HS INKJETSERVICE wird Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.5. De Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag von HS INKJETSERVICE. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden wird, erwirbt HS INKJETSERVICE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
5.6. HS INKJETSERVICE ist verpflichtet, Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6. Gefahrübergang
6.1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Absendung auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
6.2. Sofern eine Installation von Druckern durch HS INKJETSERVICE geschuldet ist, erfolgt diese zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort. Mit Abschluss der Installation geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.
6.3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über.
7. Lieferzeit
7.1. Der Beginn der von HS INKJETSERVICE angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
7.2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist HS INKJETSERVICE berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
8. Gewährleistung
8.1. HS INKJETSERVICE übernimmt keine Gewährleistung für die Übereinstimmung der Eigenschaften von Fremdtinte mit Originaltinte, insbesondere nicht im Hinblick auf Haltbarkeit, Festigkeit und Farbton.
8.2. Der Besteller trägt das Verwendungsrisiko für erworbene Tinte. HS INKJETSERVICE übernimmt keine Haftung für die Geeignetheit von Verbrauchsmitteln für einen bestimmten Verwendungszweck. Dem Besteller wird empfohlen, die Geeignetheit von Verbrauchsmitteln für eine bestimmte Verwendung zunächst ausführlich zu testen.
8.3. Bei Installation eines Druckers durch den Besteller, ist dieser verpflichtet, vor Inbetriebnahme einen Probelauf durchzuführen und – wenn sich ein Mangel zeigt -, diesen HS INKJETSERVICE unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, gilt der Drucker als genehmigt, es sei denn dass es sich um einen Mangel handelt, der bei dem Probelauf nicht erkennbar war.
8.4. Zeigt sich im laufenden Betrieb eines Druckers ein Mangel, so ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen; anderenfalls gilt der Drucker in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
8.5. Bei Installation eines Druckers durch HS INKJETSERVICE ist der Besteller verpflichtet, einen ordnungsgemäß durchgeführten Probelauf mit Unterschrift zu bestätigen.
8.6. Ist ein Drucker mangelhaft, hat der Besteller ein Recht auf Nacherfüllung und bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ein Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. HS INKJETSERVICE ist im Rahmen der Nacherfüllung nach eigener Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern.
8.7. Mängelrechte des Kunden bei neuen Waren verjähren in zwölf Monaten, bei gebrauchten Waren in 6 Monaten.
8.8. Bei mangelhaft durchgeführten Reparaturen hat der Besteller eine Recht auf Nacherfüllung und bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ein Recht auf Minderung, Rücktritt oder Selbstvornahme.
9. Haftung
9.1. HS INKJETSERVICE haftet für mangelbedingte Betriebsausfallschäden nur, wenn es den Mangel des Druckers kannte oder grob fahrlässig nicht erkannt hat.
9.2. HS INKJETSERVICE haftet für Verzugsschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 3 % des Lieferwertes je vollendeter Arbeitswoche, maximal in Höhe von 15 % des Lieferwertes.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen im laufenden Betrieb zu ergreifen, um die Entstehung von Betriebsausfallschäden zu verhindern oder zu mindern, insbesondere einen Ersatzdrucker vorzuhalten und eine Betriebsausfallversicherung abzuschließen.
9.4. Für sonstige durch HS INKJETSERVICE verursachte Sach- und Vermögensschäden wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen HS INKJETSERVICE und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von HS INKJETSERVICE, soweit der Besteller ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.P